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FAQ

Unten finden Sie unsere Liste mit häufig gestellten praktischen Fragen (FAQ).

Inhalte zu bizili by Reprobel (Papier + digital) oder zur eingeschränkten Reprografie-Meldung (nur Papier) finden Sie auf der entsprechenden Seite der Website. Sollten Sie noch eine Frage zu bizili by Reprobel, Reprografie oder Reprobel haben, können Sie diese über unser Online-Kontaktformular stellen(aanbevolen) oder über licensing@reprobel.be.

Reprobel ist die zentrale Verwaltungsgesellschaft belgischer Autoren und Verleger. Die Gesellschaft erhebt und verteilt die gesetzlichen Gebühren für Reprografie (Fotokopien) im privaten und öffentlichen Sektor, für Bildung / wissenschaftliche Forschung und für öffentliche Verleihrechte. Mit bizili by Reprobel bietet sie zudem eine komfortable Lizenz sowohl für Papierreproduktionen als auch für die gängigsten Formen der (internen) digitalen Weiterverwendung der geschützten Texte und Bilder ihres umfangreichen in- und ausländischen Repertoires. Reprobel arbeitet unter der Aufsicht des Kontrolldienstes der Verwaltungsgesellschaften des FÖD Wirtschaft, der unter anderem ihre Lizenzgebühren und Ausschüttungen überwacht. Weitere Informationen über Reprobel finden Sie unter www.reprobel.be und in den ausführlichen Jahresberichten.

Die E-Mails und Briefe von Reprobel sind zweifelsfrei authentisch und daher kein Spam. Sie werden immer vom Vorstandsvorsitzenden unterzeichnet. Sie enthalten zudem ausreichende Elemente, mit denen Sie die Echtheit unserer Mitteilungen überprüfen können. Beachten Sie die Mitteilungen von Reprobel mit der gebotenen Aufmerksamkeit, da diese in einem spezifischen rechtlichen Kontext stehen.

Die jährliche Meldung an Reprobel ist gesetzlich vorgeschrieben für die Fotokopien von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern, die Sie in dem dem Meldejahr vorangegangenen Bezugsjahr angefertigt haben (gesetzliche Reprografievergütung). Für die gängigsten Formen der digitalen Weiterverwendung der Texte und Bilder aus dem umfangreichen in- und ausländischen Repertoire von Reprobel bieten wir eine komfortable und zentrale Zusatzlizenz an: bizili by Reprobel. Treffen Sie Ihre Wahl zwischen den beiden Optionen (bizili oder Reprografie) wohlüberlegt, denn das Urheberrecht ist ein geistiges Eigentumsrecht mit Verbotscharakter und bringt daher mögliche Kontrollen und Strafen mit sich.

Nein. Reprobel ist eine genossenschaftliche Verwaltungsgesellschaft von belgischen Autoren und Verlegern. Alle von Reprobel eingenommenen Vergütungen werden (nach Abzug geringfügiger Verwaltungskosten) an die Rechteinhaber verteilt. Was Sie also an Reprobel zahlen, ist ein direkter Beitrag zum belgischen Kreativ- und Informationssektor, der Autoren und Verlegern eine faire Vergütung für die digitale und papiergebundene Weiterverwendung ihrer Werke in großem Umfang bietet. Die Reprobel-Gebühren fließen in keiner Weise in die Staatskasse und sind daher keine Steuern oder Abgaben.

In Belgien gibt es mehr als 1 Million Unternehmen und Selbstständige. Allerdings sind nicht alle gleichermaßen relevant für eine Urheberrechtslizenz für Texte und Bilder. Reprobel trifft eine eigene objektive Auswahl von etwa 250.000 Unternehmen und Institutionen auf der Grundlage ihres Nacebel-Codes und manchmal auch ihrer Mitarbeiterzahl. Dies kann dazu führen, dass Sie benachrichtigt werden, während ein anderes Unternehmen nicht benachrichtigt wird, oder umgekehrt.

Nein, das können Sie nicht. Denn im Rahmen der gesetzlichen Reprografievergütung (Frage 2) besteht grundsätzlich eine jährliche Meldepflicht an Reprobel.

Die Daten unserer Kundinnen und Kunden erhalten wir in erster Linie aus deren eigenen jährlichen Portalmeldungen oder Lizenzvereinbarungen. Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrags im Zusammenhang mit der Reprografie (Fragen 2 und 5) haben wir auch Zugang zu den Datenbanken des NSSO und des CBE. Im Rahmen der Qualitätskontrolle unserer Daten kann es vorkommen, dass wir zusätzliche Informationen aus anderen Datenbanken wie Trends Top oder Pinakes beziehen. Reprobel gibt Ihre Daten niemals an externe Parteien weiter. Die Datenschutzbestimmungen von Reprobel (für alle personenbezogenen Daten) finden Sie hier.

Natürlich können Sie das. Nur wenn Sie selbst noch nicht auf diesen Plattformen registriert sind, senden wir Ihnen die Rechnung in Übereinstimmung mit der geltenden Umsatzsteuergesetzgebung im PDF-Format.

Nein, das ist nicht vorgesehen. Schließlich ist eine Portalmeldung gegenüber Reprobel gesetzlich vorgeschrieben und damit ein einseitiger und verbindlicher Rechtsakt gegenüber Reprobel. Beim Ausfüllen der Meldung werden Sie daher ausdrücklich aufgefordert, diese für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation rechtsverbindlich zu bestätigen. Bei Lizenzvereinbarungen sind Gutschriften ausnahmsweise möglich, allerdings nur im Falle von praktischen Korrekturen (z.B. falsche Rechnungsadresse oder fehlende Referenznummer).

Wenn Sie in Ihrer Organisation keinen Kopierer oder Drucker haben oder in einem bestimmten Bezugsjahr keine Vervielfältigungen geschützter Texte oder Bilder auf Papier angefertigt haben, können Sie dafür eine „Nullmeldung“ abgeben. Aber aufgepasst: Eine solche Nullmeldung sagt nichts über Ihre digitale Weiterverwendung der Werke des umfangreichen nationalen und ausländischen Repertoires von Reprobel aus. Wenn Sie Handlungen zur digitalen Nutzung dieses Repertoires ohne eine bizili by Reprobel-Lizenzabdeckung vornehmen, riskieren Sie mögliche Urheberrechtsverletzungen, Kontrollen und Strafen, die ein Vielfaches der normalen Lizenzgebühr betragen können.

Bei echten Management- oder Vermögensgesellschaften ist dies nicht zwingend erforderlich. Voraussetzung ist, dass es sich um steuerliche Vehikel handelt, in denen keine operative Geschäftstätigkeit und damit keine Weiterverwendung von Texten und Bildern im nationalen und ausländischen Repertoire von Reprobel stattfindet. Am besten melden Sie die Existenz einer solchen Gesellschaft über das Kontaktformular, damit wir sie mit der operativen Einheit in unserer Kundendatenbank verknüpfen können.

Sie zahlen für bizili by Reprobel nur für die entsprechenden VZÄ (Angestellte und/oder Beamte) auf Ihrer eigenen Gehaltsliste. Externe Berater oder Freiberufler schreibt Reprobel separat an. Für entsandte Mitarbeiter müssen Sie jedoch zahlen, sonst geraten diese zwischen die Stühle. Denn das Unternehmen oder die Gesellschaft, in dem/der sie vorübergehend extern arbeiten, zahlt nicht für sie, da sie nicht auf deren eigenen Gehaltsliste stehen.

Arbeiten Sie oft von einem externen oder temporären Büro aus? Dann kann es sein, dass dieser externe Arbeitsraumanbieter die Vergütung für Papierreproduktionen an Reprobel zahlt. Die Vergütung für die digitale Weiterverwendung der geschützten Texte und Bilder im nationalen und ausländischen Repertoire von Reprobel muss jedoch immer von Ihnen selbst geregelt werden. Dies kann leicht über bizili von Reprobel erfolgen.

Reprobel schreibt jedes Jahr rund 250.000 Unternehmen, Selbständige, gemeinnützige Organisationen und Behörden an. Leider können wir mit unserem begrenzten Team (um unsere Verwaltungskosten so niedrig wie möglich zu halten) keine Kundenanfragen per Telefon beantworten. Für alle Ihre Fragen können Sie am besten unser Online-Kontaktformulier. So können wir auch besser nachfassen und Fragen beantworten. Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis.

Wenn Sie eine Beschwerde über Reprobel haben (als Nutzer oder als Rechteinhaber), können Sie das Online-Kontaktformular verwenden oder eine E-Mail an complaints@reprobel.be senden. Wir werden Ihre Beschwerde so schnell wie möglich beantworten und dabei die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.